Konzeptentwicklungsprozesse sind in der Kinder- und Jugendhilfe-Praxis oft schwieriger als gedacht. Orientiert sich die erste Idee für ein Konzept an den Bedarfen junger Menschen und deren Familiensystemen, kommt es durch weitere Anspruchsgruppen oft zu Zielkonflikten. So verlangt etwa das Landesjugendamt lediglich eine Kindeswohlgewährleistungskonzeption, die den Anforderungen des § 45 SGB VIII genügt. Die Mitarbeitenden, die Klient*innen und vor allem die Landesjugendämter haben berechtigte, aber oftmals gegensätzliche, Anforderungen und Bedarfe.
Es braucht spezielles Wissen über die fachlichen und rechtlichen Anforderungen der Anspruchsgruppen, um im Sinne einer wirksamen Hilfe, auf der Grundlage einer fachlich fundierten pädagogischen Praxis, für junge Menschen und Familiensysteme Konzepte zu entwickeln. Ebenso ist eine strukturierte Planung und Durchführung für jeden Konzeptentwicklungsprozess unerlässlich.
In unserem Tagesseminar geben wir Ihnen wichtige Hinweise zur Konzeptentwicklung. Wir führen Sie in die konzeptionellen und rechtlichen Vorgaben der betriebserlaubniserteilenden Behörden (Landesjugendämter) ein und zeigen Ihnen Wege auf, um erfolgreich Konzeptentwicklungsprozesse im Sinne Ihrer Ideen anzustoßen und umzusetzen.
Folgende Fragen werden mit den Teilnehmenden bearbeitet:
- SGB VIII-Reform (Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe) und Inklusive Jugendhilfe. Zu den konzeptionellen Auswirkungen der Reform
- Was macht ein zukunftsfähiges pädagogisches Konzept aus?
- Was ist ein pädagogischer Businessplan?
- Welche Anspruchsgruppen sind im Rahmen von Konzeptentwicklungsprozessen zu berücksichtigen?
- Was sind die fachlichen Anforderungen seitens der Landesjugendämter an pädagogische Konzepte?
- Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten?
- Wie plane ich einen Konzeptentwicklungsprozess?
- Gibt es so etwas wie „Markttauglichkeit“?
- Schritte zur Betriebserlaubnis
- Was mache ich, wenn das örtliche Jugendamt kein Interesse an meinem Angebot hat?
- Was gehört alles in ein zeitgemäßes Konzept?
- In welchen Stufen erarbeitet man Konzepte?
- Wie vermeiden Sie die 10 größten Fehler?
Ziele:
- Vermittlung von Grundlagenwissen zur Vermeidung von kostspieligen Fehlern im Zusammenhang mit der Erstellung von Konzeptionen
- Kenntnisse über die Rolle des örtlich zuständigen Jugendamtes und den Umgang damit
- Die Rolle der Konzeption im Rahmen der Betriebserlaubniserteilung
- Übersetzung einer Idee in einen abstrakten Konzeptentwicklungsprozess
Vorträge, Diskussionen, zahlreiche Praxis- und Fallbeispiele
10.15 Uhr Veranstaltungsbeginn
12.30 – 13.30 Uhr Mittagspause
ca. 17.00 Uhr Ende der Veranstaltung
Der Stream richtet sich an Fachkräfte und Leitungspersonen aus der Kinder- und Jugendhilfe sowie Einsteiger*innen in der pädagogischen Konzeptentwicklung und den Verhandlungen mit den betriebserlaubniserteilenden Behörden. Das Seminar ist auch für Existenzgründer*innen geeignet.
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| Dr. Frank Plaßmeyer |
Doreen Putzke |
Elli Plaßmeyer |
Aufgrund der großen Nachfrage bieten wir diese Fortbildung hiermit auch als aufgezeichneten, ganztägig stattfindenden Stream an.
Somit können Sie auf Wunsch ganz bequem von Ihrem Schreibtisch aus an unserer Online-Fortbildung teilnehmen.
Sie erhalten alle Unterlagen während des Streams und eine Teilnahmebestätigung im Nachgang zur Fortbildung.
Die Online-Veranstaltung beginnt um 10:15 Uhr und endet um ca. 17:00 Uhr.

Im Bild: Dr. Frank Plaßmeyer (Gesellschafter IJOS GmbH)
Aktualitätsgarantie mit Stand: 18.09.2024