Das SGB VIII und die Rahmenverträge bilden die rechtliche Grundlage für Leistungsentgelte in der Jugendhilfe. Sie regeln das Verfahren und geben den Rahmen für Vereinbarung über Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung für stationäre und teilstationäre Leistungsangebote zwischen den Trägern und den Einrichtungen auf der einen sowie den örtlichen Trägern der Jugendhilfe auf der anderen Seite.
Klare Regeln und Verfahren? In der Realität gestalten sich die Entgeltereinbarungen alles andere als einfach. Fachlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit – Interessenkonflikte sind vorprogrammiert.
Ziele des Seminars:
Unser zweitägiges Seminar bietet einen fundierten Einstieg in die Thematik der Vereinbarungen nach §§ 78 a ff. SGB VIII und ist ausdrücklich für Einsteiger*innen in diesem Bereich geeignet. Es werden die grundlegenden rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen erläutert und praktische Tipps und Anleitungen hinsichtlich aller relevanten Punkte bei der Vereinbarung von Entgelten gegeben.
Weitere Inhalte:
- Was sind die rechtlichen Grundlagen der Vereinbarungen nach §§ 78 a ff. SGB VIII?
- Woher kommen die Rahmenverträge, und welche Bedeutung hat die Landeskommission Jugendhilfe?
- Leistungsvereinbarung und Leistungsbeschreibungen: Die Grundlage des leistungsgerechten Entgelts
- Qualitätsentwicklungsvereinbarung: der Vereinbarung dritter Teil und seine Bedeutung.
- Die Kalkulation der Entgelte: Systematik, Berechnungsbeispiele und betriebswirtschaftliche Regeln.
- Was ist mit Fachleistungsstunden und Zusatzleistungen?
- Antragsstellung und Rolle der Jugendämter und anderer Behörden: Wer darf was?
- Kalkuliert, beantragt und dann? Die „partnerschaftliche“ Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.
- Exkurs Verhandlungsführung: Worauf müssen wir uns einstellen?
- Letzter Ausweg Schiedsverfahren? Was bringt dieser Weg mit sich?
Die Referenten werden sich Zeit nehmen, um auf Ihre individuellen Fragestellungen einzugehen. Gerne können Sie uns auch im Vorfeld schriftlich Ihre Fragen mitteilen. Diese werden dann im Seminarverlauf behandelt und beantwortet.
Im Rahmen des zweitägigen Seminars werden sich die Vorträge mit interaktiven Phasen abwechseln.
An beiden Tagen jeweils:
09.30 Uhr Stehkaffee
10.00 Uhr Seminarbeginn
12.30 – 13.30 Uhr Mittagspause
17.00 Uhr Ende der Veranstaltung
Das zweitägige Seminar richtet sich an kaufmännische und pädagogische Mitarbeitende sowie an Finanzverantwortliche und Verwaltungsmitarbeitende von stationären und teilstationären Jugendhilfeeinrichtungen, die in das Thema Entgeltvereinbarungen einsteigen wollen. Das Seminar ist auch gut geeignet für Existenzgründer*innen.
Damit Sie bei unerwarteten Ereignissen abgesichert sind, empfehlen wir Ihnen den Seminar-Schutz der ERGO-Versicherung. Sollten Sie z.B. aufgrund von Krankheit oder eines Arbeitsplatzwechsels nicht an unserem Seminar teilnehmen können, erstattet die Versicherung nicht nur Ihren Seminarbeitrag, sondern auch z.B. gebuchte Übernachtungen oder Anfahrtskosten. Die Versicherung deckt auch unsere Seminarreihen mit mehreren Modulen ab.
Wir empfehlen Ihnen die Versicherung direkt mit der Seminaranmeldung abzuschließen.
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