Vor der Aufnahme in Gemeinschaftseinrichtungen müssen alle Kinder nachweisen, dass sie wirksam gegen Masern geimpft worden sind. Auch Mitarbeiter*innen solcher Einrichtungen sowie medizinisches Fachersonal müssen einen vollständigen Impfschutz nachweisen.
Kinder, die bereits in einer Gemeinschaftseinrichtung untergebracht sind und Mitarbeiter*innen müssen den Impfnachweis bis Ende Juli 2021 erbringen. Kinder ohne Masernimpfung können vom Besuch einer Kindertagesstätte ausgeschlossen werden. Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, dass gegen Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro verhängt werden kann. Auch gegen Kindertagesstätten kann ein Bußgeld ergehen, wenn nicht geimpfte Kinder betreut werden. Dasselbe gilt für nicht geimpfte Mitarbeiter*innen in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen sowie Asylbewerberunterkünften und für nicht geimpfte Bewohner dieser Unterkünfte.
Allen Kindertageseinrichtungen in privater Trägerschaft, Kindertagespflegepersonen und Schulen in privater Trägerschaft zusammen entsteht Erfüllungsaufwand durch die Anforderung und Prüfung der vorzulegenden Nachweise sowie durch Benachrichtigungen des Gesundheitsamts über säumige Personen. Für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe entstehen durch das Masernschutzgesetz erhebliche Bürokratiekosten bezogen auf die Nachweisverwaltung zum Impfschutz. Diese Kosten sind entgeltrelevant und im Rahmen der nächsten Entgeltverhandlung zu berücksichtigen.
Im Rahmen des Live Webinars erhalten Sie eine rechtliche Bewertung des Masernschutzgesetzes bezogen auf die Umsetzungspflicht. Darüber hinaus werden Ihnen konkrete Wege zur Refinanzierung der mit dem Masernschutzgesetz einhergehenden Bürokratieverpflichtungen aufgezeigt.
Das Live Webinar dauert ca. 45 Minuten, wobei im letzten Teil individuelle Fragen der Teilnehmenden beantwortet werden. Das Live Webinar beginnt pünktlich um 16.00 Uhr und endet ca. um 16.45 Uhr.
Das Live Webinar richtet sich in erster Linie an Entscheider, Finanzverantwortliche und Verwaltungsmitarbeitende von Jugendhilfe- und Behindertenhilfeeinrichtungen (ambulant, teilstationär, stationär) in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
Ihren persönlichen Zugangscode erhalten Sie rechtzeitig, in der Regel ca. 3 Tage vor Webinarbeginn, per E-Mail.
Mitglieder des IJOS Servicecenter loggen Sie sich bitte zuerst mit den Servicecenter-Zugangsdaten ein. Den Login-Bereich finden Sie auf der linken Seite unter IJOS Login. Erst dann buchen Sie bitte das Live Webinar. Ihr Mitgliederrabatt wird dann sofort berücksichtigt.