Umgang mit Prüfungen durch die Datenschutz-Aufsichtsbehörden
🗓️ 01.01.2030 00:00 Uhr
⏱️ 95 Minuten
📌 FoBi-ID: Web-2023-0213-A
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In diesem Webinar beschäftigen wir uns, aus dem Blickwinkel der Kinder- und Jugendhilfe, mit aktuellen Prüfungsvorhaben der Datenschutzaufsichtsbehörden.
Gemäß Artikel 58 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind die Aufsichtsbehörden mit umfassenden Rechten ausgestattet, um ihre Aufgaben gemäß Artikel 57 DSGVO zu erfüllen. Zu diesen Rechten gehört die Befugnis, vom Verantwortlichen und vom Auftragsverarbeiter die Bereitstellung aller Informationen zu verlangen, die für die Erfüllung ihrer behördlichen Aufgaben notwendig sind. Darüber hinaus sind sie ermächtigt, Datenschutzüberprüfungen durchzuführen, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen.
Ein weiteres wichtiges Recht der Aufsichtsbehörden ist der Zugang zu allen personenbezogenen Daten sowie zu weiteren Informationen, die für die Ausübung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Dies schließt auch den Zugang zu den Räumlichkeiten des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters ein, einschließlich aller Datenverarbeitungsanlagen und -geräte. Diese Befugnisse ermöglichen es den Aufsichtsbehörden, eine effektive Überwachung und Durchsetzung der Datenschutzbestimmungen gemäß der DSGVO zu gewährleisten.
Wir geben Ihnen nützliche Tipps und Hinweise, worauf es im Falle einer Prüfung ankommt und was Sie präventiv tun können.
In unserem Webinar beschäftigen wir uns u. a. mit folgenden Inhalten:
- Prüfungsbefugnis der Aufsichtsbehörden und Prüfungsformen
- Aktionsplan der Aufsichtsbehörde
- Prüfungsarten
- Konzeption der Stabsstelle Prüfungsverfahren
- Der Prüfbogen der Aufsichtsbehörde
- Was passiert nach Beantwortung bzw. Bearbeitung der Prüfbögen?
- Dauerprüfungen
- Zwei Prüfungsbeispiele
- Gemeinsame Durchsicht und Bearbeitung eine Prüfungsbogens der Aufsichtsbehörde
- Einsatz eines Datenschutzmanagementsystems zur präventiven Vorbereitung auf eine anlasslose Prüfung
- Tipps
Teilnehmende eines IJOS Webinars besuchen eine Online-Schulung – bequem und zeitsparend direkt vom eigenen Schreibtisch aus. In unserem virtuellen Seminarraum sehen Sie den Bildschirm der Referierenden und verfolgen die Präsentation in Echtzeit. Durch die Chat-Funktion stehen Sie im direkten Kontakt mit der Seminarleitung und können Fragen stellen. Zur Teilnahme an einem IJOS Webinar benötigen Sie lediglich eine schnelle Internetverbindung, ein Mikrofon und einen Lautsprecher. Unser Webinarsystem erlaubt zudem die Unterstützung von Mobilgeräten. Somit können Sie problemlos auch per iPhone, iPad oder Android-Geräten an unserem Webinar teilnehmen.
Das Webinar dauert ca. 90 Minuten, wobei im letzten Teil individuelle Fragen der Teilnehmenden beantwortet werden. Das Webinar beginnt immer zur vollen nächsten Stunde. Darüber hinaus stehen weitere Termine zur Auswahl zur Verfügung. Ihren Wunschtermin können Sie nach Anmeldung frei wählen.
Das Webinar richtet sich an sozialwirtschaftliche Unternehmer*innen, Finanzverantwortliche, IT-Verantwortliche und Datenschützer.
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| Dr. Frank Plaßmeyer |
Ihren persönlichen Zugangscode zum Webinar finden Sie direkt auf Ihrer Rechnung.
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Ein weiteres wichtiges Recht der Aufsichtsbehörden ist der Zugang zu allen personenbezogenen Daten sowie zu weiteren Informationen, die für die Ausübung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Dies schließt auch den Zugang zu den Räumlichkeiten des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters ein, einschließlich aller Datenverarbeitungsanlagen und -geräte. Diese Befugnisse ermöglichen es den Aufsichtsbehörden, eine effektive Überwachung und Durchsetzung der Datenschutzbestimmungen gemäß der DSGVO zu gewährleisten.
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- Was passiert nach Beantwortung bzw. Bearbeitung der Prüfbögen?
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