Im Rahmen der anstehenden Modernisierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII – Reform) wird das Modell der Sozialraumorientierung unter dem Titel „Prävention im Sozialraum stärken“ neu diskutiert. Der gesetzliche Rahmen soll neu und inklusiv gestaltet werden. Es wird vorgeschlagen, den § 1 SGB VIII um die Themen Inklusion und Sozialraum/Lebensraum zu erweitern und Planungsinstanzen (Sozialplanung, Jugendhilfeplanung) zusammenzuführen.
Die Finanzierungsverantwortung soll ebenso neu geregelt werden. Zuständigkeiten sollen einheitlich festgelegt werden und es werden wohl auch neue, alternative Finanzierungsformen gesucht. Hier wurden in Vergangenheit bereits Ausschreibungsmodelle vorgeschlagen, verworfen und wieder erneut vorgeschlagen.
Öffentliche Träger befassen sich vermehrt mit der Umsteuerung der ambulanten Hilfen, wobei sie sich überwiegend in Richtung einer sozialraumorientierten Jugendhilfe ausrichten. Es wird erwartet, dass sich die Leistungserbringer darauf vorbereiten und sich an der Neuausrichtung beteiligen, obwohl viele Anbieter nur über eingeschränkte Kenntnisse und Erfahrungen mit der Sozialraumorientierung verfügen.
In unserem Tagesseminar werden wir mit juristischem und betriebswirtschaftlichem Sachverstand die Veränderungen und Anpassungsbedarfe im Bereich der Ambulanten Erziehungshilfe beleuchten. Gemeinsam diskutieren wir zukünftige Herausforderungen einer Neuausrichtung der Ambulanten Hilfen und stellen Möglichkeiten dar, um den Risiken zu begegnen und die Chancen zu nutzen.
Folgende Inhalte und Fragen werden mit den Teilnehmenden bearbeitet:
- Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII – Reform). Was kommt? Warum sind diese Veränderungen für ambulante Dienstleister der Kinder- und Jugendhilfe strategisch bedeutsam?
- Das Modell der „neuen“ Sozialraumorientierung
- Rechtsbeziehungen im sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnis
- Innovationsansätze für ambulante sozialwirtschaftliche Träger
- Wann kommt die inklusive Jugendhilfe oder ist sie schon da?
- Neue Finanzierungssysteme im ambulanten Bereich
- Sozialraumbudgetierung
- Ausschreibungsverfahren
- Die Finanzierung von Einzelfallhilfe durch Zuwendungen
- Rechtsschutz und Konkurrentenklagen bei Pauschalfinanzierung
- Strategien und Abwehr bzw. Gegenstrategien
- Fachleistungsstundensysteme
- Berechnungsmodelle
- Gilt ein Fachkräftegebot für ambulante sozialwirtschaftliche Träger?
- Aushandlung von Fachleistungsstundensätzen
Wir arbeiten mit Vorträgen, Diskussionen, vielen Praxis- und Fallbeispielen. Die Referenten werden sich Zeit nehmen, um auf Ihre individuellen Fragestellungen einzugehen. Gerne können Sie uns auch im Vorfeld schriftlich Ihre Fragen mitteilen. Diese werden dann im Seminarverlauf behandelt und beantwortet.
09.30 Uhr Stehkaffee
10.00 Uhr Seminarbeginn
12.30 – 13.30 Uhr Mittagspause
17.00 Uhr Ende
Das Tagesseminar richtet sich in erster Linie an Entscheider*innen, Finanzverantwortliche und Verwaltungsmitarbeitende von ambulanten Jugendhilfeeinrichtungen sowie Jugendhilfeeinrichtungen, die ambulante Leistungen als Zusatzleistungen erbringen. Auch für ambulante Dienste der Eingliederungshilfe, die eine Ausweitung in Betracht ziehen, eignet sich unser Intensivseminar.