Refinanzierung der sog. gesetzlichen Beauftragten
🗓️ 01.01.2030 15:00 Uhr
⏱️ Ca. 90 Minuten
📌 FoBi-ID: Web-0042-A
Ihre Referent*innen:
Haben Sie die Kosten für Beauftragte mit ca. 15.000 EUR je Gruppe und Jahr auf dem Schirm? Gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) müssen Arbeitgeber für eine geeignete Arbeitsschutzorganisation in ihren Betrieben sorgen. Die Kosten sind von den öffentlichen Trägern über die zu vereinbarenden Leistungsentgelte (z.B. Tagessätze) dauerhaft zu vergüten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Aufwendungen im Rahmen Ihrer Entgeltkalkulation und -verhandlung einkalkulieren und durchsetzen können.
Zu den wichtigsten gesetzlich vorgeschriebenen Beauftragten zählen unter anderem:
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft)
- Betriebsarzt
- Betriebssanitäter (erst bei mehr als 1.500 Mitarbeitern)
- Ersthelfer
- Sicherheitsbeauftragter
- Befähigte Person zum Prüfen von elektr. Betriebsmitteln
- Beauftragter für den Datenschutz
- Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers
- Befähigte Person (Sachkundiger) für Leitern und Tritte (Leiterbeauftragter)
- Sachkundige Person zur Spielplatzgeräteprüfung
- Energiemanagementbeauftragter (auch für kleine Unternehmen möglich)
- etc.
Die Aufwendungen des Arbeitgebers für diese sog. Beauftragten kommen den Arbeitnehmern indirekt zugute und können daher den sekundären vertraglichen Sozialkosten zugeordnet werden. Diese sind von den öffentlichen Trägern über die zu vereinbarenden Leistungsentgelte (z.B. Tagessätze) dauerhaft zu vergüten.
Im Rahmen des Webinars wird insbesondere auf die folgende Themenschwerpunkte eingegangen:
- Refinanzierungsgrundlage: Grundpflichten des Arbeitgebers
- Ansprüche des Leistungserbringers gegenüber dem Öffentlichen Träger
- Sekundäre vertragliche Sozialkosten
- Arbeitshilfe zur Einsatzzeitenermittlung
- Zur Rolle von Konzeption und Leistungsbeschreibung
- Viele Berechnungsbeispiele zur prospektiven Kostenermittlung
- Der richtige Umgang mit Widerständen in der wirtschaftlichen Jugendhilfe beim Jugendamt
- Die Rolle der Betriebserlaubnis bezüglich der Anerkennung
- Tipps und Tricks bezüglich Entgeltverhandlung (SGB VIII und SGB XII)
- Haftungsaspekte
Beginn um 15.00 Uhr. Dauer: ca. 90 Minuten.
Das Webinar richtet sich in erster Linie an Entscheider, pädagogische Leitungen und Finanzverantwortliche von Jugendhilfeeinrichtungen (ambulant, teilstationär, stationär) in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Das Webinar ist auch für Existenzgründer geeignet.
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| Dr. Frank Plaßmeyer |
Methoden:
Teilnehmende eines IJOS-Webinars besuchen eine Online-Schulung – bequem und zeitsparend direkt vom eigenen Schreibtisch aus. In unserem virtuellen Seminarraum sehen Sie den Bildschirm der Referierenden und verfolgen die Präsentation in Echtzeit. Zur Teilnahme an einem IJOS-Webinar benötigen Sie lediglich eine schnelle Internetverbindung und einen Lautsprecher. Im Vergleich zum Live Webinar unterscheidet sich dieses preisgünstigere Produkt lediglich durch die fehlende Möglichkeit des Teilnehmenden, während des Webinarverlaufs individuelle Fragen stellen zu können. Sie können jedoch im Nachgang zum Webinar Ihre Fragen per E-Mail formulieren und bekommen diese auch in Kürze per E-Mail beantwortet. Unser Webinarsystem erlaubt zudem die Unterstützung von Mobilgeräten. Somit können Sie problemlos auch per iPhone, iPad oder Android-Geräten an unserem Webinar teilnehmen.
Ihren persönlichen Zugangscode erhalten Sie direkt nach Anmeldung und erfolgtem Zahlungseingang per E-Mail zugesandt.
Mitglieder des IJOS Servicecenter erhalten einen Rabattcode zur Anmeldung. Bitte setzen Sie sich mit uns unter 05401 40847 in Verbindung oder senden Sie uns einfach ein E-Mail an seminare(at)ijos.net
Webinar Jahresabonnement:
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