Haben Sie die Kosten für Beauftragte mit ca. 15.000 EUR je Gruppe und Jahr auf dem Schirm? Gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) müssen Arbeitgeber für eine geeignete Arbeitsschutzorganisation in ihren Betrieben sorgen. Die Kosten sind von den öffentlichen Trägern über die zu vereinbarenden Leistungsentgelte (z.B. Tagessätze) dauerhaft zu vergüten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Aufwendungen im Rahmen Ihrer Entgeltkalkulation und -verhandlung einkalkulieren und durchsetzen können.
Zu den wichtigsten gesetzlich vorgeschriebenen Beauftragten zählen unter anderem:
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft)
- Betriebsarzt
- Betriebssanitäter (erst bei mehr als 1.500 Mitarbeitern)
- Ersthelfer
- Sicherheitsbeauftragter
- Befähigte Person zum Prüfen von elektr. Betriebsmitteln
- Beauftragter für den Datenschutz
- Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers
- Befähigte Person (Sachkundiger) für Leitern und Tritte (Leiterbeauftragter)
- Sachkundige Person zur Spielplatzgeräteprüfung
- Energiemanagementbeauftragter (auch für kleine Unternehmen möglich)
- etc.
Die Aufwendungen des Arbeitgebers für diese sog. Beauftragten kommen den Arbeitnehmern indirekt zugute und können daher den sekundären vertraglichen Sozialkosten zugeordnet werden. Diese sind von den öffentlichen Trägern über die zu vereinbarenden Leistungsentgelte (z.B. Tagessätze) dauerhaft zu vergüten.
Im Rahmen des Webinars wird insbesondere auf die folgende Themenschwerpunkte eingegangen:
- Refinanzierungsgrundlage: Grundpflichten des Arbeitgebers
- Ansprüche des Leistungserbringers gegenüber dem Öffentlichen Träger
- Sekundäre vertragliche Sozialkosten
- Arbeitshilfe zur Einsatzzeitenermittlung
- Zur Rolle von Konzeption und Leistungsbeschreibung
- Viele Berechnungsbeispiele zur prospektiven Kostenermittlung
- Der richtige Umgang mit Widerständen in der wirtschaftlichen Jugendhilfe beim Jugendamt
- Die Rolle der Betriebserlaubnis bezüglich der Anerkennung
- Tipps und Tricks bezüglich Entgeltverhandlung (SGB VIII und SGB XII)
- Haftungsaspekte
Das Live-Webinar dauert ca. 90 Minuten. Das Live-Webinar beginnt pünktlich um 16.00 Uhr und endet ca. um 17.30 Uhr.
Das Webinar richtet sich in erster Linie an Entscheider, pädagogische Leitungen und Finanzverantwortliche von Jugendhilfeeinrichtungen (ambulant, teilstationär, stationär) in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Das Webinar ist auch für Existenzgründer geeignet.
In diesem Video (ca. 8 Minuten) erläutert der Referent die Relevanz des Themas:
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| Dr. Frank Plaßmeyer |
Methoden:
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