Die „Schönste Zeit im Jahr“ – das soll der Urlaub ja sein – ist sowohl für den Arbeitnehmer, wie auch für den Arbeitgeber mit lauter Rechtsfragen verbunden.
Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des EuGH, wonach der Urlaub gewissermaßen aktiv von Arbeitgeberseite angeboten werden muss und die jahrelange Nichtgewährung von Urlaub zeitlich unbegrenzte Schadensersatzansprüche auslösen kann.
Es ist nicht allein deswegen für jeden Arbeitgeber notwendig das unübersichtliche Urlaubsrecht zu systematisieren und die folgenden Fragen zu beantworten:
- Wann entsteht der Urlaubsanspruch, wann ist er von wem zu beantragen oder zu gewähren?
- Wie viel Urlaub ist zu gewähren?
- Was ist mit dem Urlaub im Krankheitsfall zu beachten?
- Kann er ins nächste Jahr übertragen werden?
- Wann und wie ist der Urlaub abzugelten?
- Welche Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitervertretung und des Betriebsrates sind zu berücksichtigen?
- Wem ist Urlaub zu gewähren? Was ist bei freien Mitarbeitenden zu beachten?
In unserem eintägigen Intensivseminar wird eine umfassende Risikoeinschätzung vorgenommen und es werden Möglichkeiten aufgezeigt, durch vertragliche Gestaltung, arbeitsrechtliche Statusfeststellung oder andere Maßnahmen mögliche Risiken für Arbeitnehmer und Arbeitgeber einzugrenzen.
Vorträge, Diskussionen, Praxis- und Fallbeispiele
Der Referent wird sich Zeit nehmen, um auf Ihre individuellen Fragestellungen einzugehen.Gerne können Sie uns auch im Vorfeld schriftlich Ihre Fragen mitteilen. Diese werden dann im Seminarverlauf behandelt und beantwortet.
09.30 Uhr Stehkaffee
10.00 Uhr Seminarbeginn
12.30 – 13.30 Uhr Mittagspause
17.00 Uhr Ende
Das Tagesseminar richtet sich in erster Linie an Entscheiderinnen und Entscheider, Personal- oder Finanzverantwortliche und VerwaltungsmitarbeiterInnen von Einrichtungen in der Jugend- und der Eingliederungshilfe.
 |
Michael Kriegsmann Fachanwalt für Arbeitsrecht |