Messenger-Dienste sind aus der Kinder- und Jugendhilfe kaum wegzudenken. Egal ob zur schnellen Absprache im Team, für Terminabsprachen mit Eltern oder für den Austausch mit Jugendlichen – die Nutzung ist praktisch, aber auch problematisch. Der Datenschutz macht der bequemen Kommunikation oft einen Strich durch die Rechnung. Doch was ist eigentlich erlaubt? Und wie können Einrichtungen Messenger rechtssicher einsetzen, ohne ein Bußgeld zu riskieren?
Fangen wir mit der schlechten Nachricht an: WhatsApp ist keine Option. Auch wenn viele es weiterhin nutzen, ist der Messenger für den professionellen Einsatz in der Kinder- und Jugendhilfe datenschutzrechtlich nicht tragbar. Hauptproblem sind die Übermittlung von Metadaten an Meta und die fehlende Möglichkeit, Kontakte innerhalb der Organisation zu isolieren. Das macht es nahezu unmöglich, WhatsApp datenschutzkonform einzusetzen – selbst wenn alle Beteiligten theoretisch einwilligen.
Aber auch vermeintlich sichere Messenger wie Signal oder Threema sind keine echte Alternative. Sie sind zwar für private Nutzer datenschutzfreundlicher als WhatsApp, erfüllen aber nicht die Anforderungen, die an professionelle Kommunikation in der Kinder- und Jugendhilfe gestellt werden. Das Problem liegt in der kommerziellen Nutzung: Da weder Signal noch Threema für einen institutionellen Einsatz mit professionellem Datenschutzmanagement ausgelegt sind, scheiden sie ebenfalls aus.
Was also tun? Die Lösung liegt in spezialisierten Messengerdiensten, die für den professionellen Einsatz entwickelt wurden. Dienste wie Wire oder Teamwire bieten nicht nur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, sondern auch die Möglichkeit, zentrale Datenschutzrichtlinien durchzusetzen. Sie erlauben eine klare Trennung zwischen privater und dienstlicher Nutzung und verhindern, dass Metadaten an Dritte weitergegeben werden. Entscheidend ist, dass der eingesetzte Messenger eine DSGVO-konforme Auftragsverarbeitung ermöglicht und sich in die bestehenden Datenschutzprozesse der Einrichtung integrieren lässt.
Welche Messenger sind erlaubt? Welche datenschutzrechtlichen Anforderungen müssen erfüllt werden? Und wie können Träger sich rechtssicher aufstellen, um Bußgelder zu vermeiden?
In diesem Webinar erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über die aktuelle Rechtslage, konkrete Handlungsempfehlungen sowie erprobte Lösungen für die sichere und datenschutzkonforme Messenger-Nutzung in der Kinder- und Jugendhilfe.
Themen im Webinar:
✅ Aktuelle Datenschutzanforderungen bei der Nutzung von Messengern
✅ Welche Messenger sind für den Einsatz in der Kinder- und Jugendhilfe geeignet?
✅ Risiken und Fallstricke: Was droht bei Verstößen gegen die DSGVO?
✅ Technische und organisatorische Maßnahmen zur Absicherung
✅ Erstellung einer Datenschutzfolgenabschätzung für den Einsatz eines Messengers
✅ Praxisbeispiele: So setzen andere Träger Messenger rechtskonform ein
Teilnehmer*innen eines IJOS Live Webinars besuchen eine Online-Schulung – bequem und zeitsparend direkt vom eigenen Schreibtisch aus. In unserem virtuellen Seminarraum sehen Sie den Bildschirm der Referenten und verfolgen die Präsentation in Echtzeit. Durch die Chat-Funktion stehen Sie im direkten Kontakt mit dem Referenten und können Fragen stellen.
Das Live Webinar dauert ca. 90 Minuten, wobei im letzten Teil individuelle Fragen der Teilnehmenden beantwortet werden. Das Live Webinar beginnt pünktlich um 10.00 Uhr und endet um ca. 11.30 Uhr.
Das Webinar richtet sich an Mitarbeiter*innen in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe, Datenschutzverantwortliche, Verwaltungsmitarbeiter*innen. Es legt einen besonderen Fokus auf Träger der Kinder- und Jugendhilfe.
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| Dr. Frank Plaßmeyer |
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