Kinderschutzfachkräfte sind in Fragen des Kinderschutzes wichtige Partner*innen der Jugendämter. Sie können als „insoweit erfahrene Fachkräfte“ (nach §§ 8a, 8b SGB VIII, § 4 KKG) vom Jugendamt zu Fragen des Kinderschutzes beauftragt und damit auch trägerübergreifend tätig werden. Mit dem neuen Bundeskinderschutzgesetz (seit dem 1. Januar 2012 in Kraft) ist in Schulen und Kitas, Einrichtungen der Frühen Hilfen und Erziehungshilfen, im Gesundheitswesen und auch in kleineren Trägern der Kinder- und Jugendhilfe erhöhter Beratungs- und Fortbildungsbedarf entstanden. Kinderschutzfachkräfte nehmen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle ein.
Die Aufgaben von Kinderschutzfachkräften sind konkret:
- Erkennen einer Kindeswohlgefährdung,
- Risikoeinschätzung durch qualifizierte Beurteilung der Kindeswohlgefährdung,
- Wissen um notwendige Verfahrensschritte und Hilfesysteme und
- Systematisches Handeln zum Schutz der Kinder in Gefährdungssituationen.
Im Rahmen des Zertifikatskurses werden die rechtlichen, fachlichen und methodischen Grundlagen für eine Risikoeinschätzung und für die Beratung von Fachkräften dargestellt. Insbesondere die Rolle der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ und ihre organisationale Einbindung stehen im Mittelpunkt dieser Weiterbildung.
Themen des Zertifikatskurses sind:
- Einführung in das Thema Kinderschutz
- Rechtliche Grundlagen
- Grundlagen der Dokumentation
- Kinderschutz und Datenschutz
- Kindeswohlgefährdungen erkennen und beurteilen
- Kindeswohlgefährdungen einschätzen: Zur Arbeit mit Diagnosebögen
- Grundlagen der Kommunikation und Beratung bei Kindeswohlgefährdung
- Kommunikation und Kooperation mit Personensorgeberechtigen
- Handlungsleitlinien in Institutionen und institutionelle Voraussetzungen
- Kooperation mit anderen Fachkräften und Institutionen im Rahmen des Schutzauftrages
Die zertifizierte Weiterbildung zur Kinderschutzfachkraft besteht aus vier je zweitägigen Modulen und endet mit einem Abschlusskolloquium. Alle erfolgreichen Teilnehmer*innen erhalten ein Zertifikat mit Angaben über die Inhalte und Dozenten der einzelnen Module.
Plenumsvortrag, Gruppendiskussionen, Fallarbeit, Rollenspiele
Je Modul:
1. Tag
09.30 Uhr Stehkaffee
10.00 Uhr Seminarbeginn
12.30 – 13.30 Uhr Mittagspause
17.00 Uhr Ende der Veranstaltung
(Die Folgetage beginnt bereits um 9.00 Uhr; weitere Zeiten identisch)
Modultermine:
1. Modul 06. – 07.05.2021 (Online)
2. Modul 17. – 18.06.2021
3. Modul 23. – 24.09.2021
4. Modul 11. – 12.11.2021
Das 1. Modul am 06. – 07.05.2021 findet als Online-Seminar statt. Der Beginn ist an beiden Tagen um 9:00 Uhr und das Ende um 16:30 Uhr.
Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe mit mehrjähriger Berufserfahrung, die Aufgaben im Zusammenhang mit der Ausgestaltung des Schutzauftrages für Kinder und Jugendliche wahrnehmen und als „insoweit erfahrene Fachkraft“ andere Fachkräfte im Rahmen der Risikoeinschätzung bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung beraten oder perspektivisch beraten wollen.
Damit Sie bei unerwarteten Ereignissen abgesichert sind, empfehlen wir Ihnen den Seminar-Schutz der ERGO-Versicherung. Sollten Sie z.B. aufgrund von Krankheit oder eines Arbeitsplatzwechsels nicht an unserem Seminar teilnehmen können, erstattet die Versicherung nicht nur Ihren Seminarbeitrag, sondern auch z.B. gebuchte Übernachtungen oder Anfahrtskosten. Die Versicherung deckt auch unsere Seminarreihen mit mehreren Modulen ab.
Wir empfehlen Ihnen die Versicherung direkt mit der Seminaranmeldung abzuschließen.
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