Ihre Einrichtung betreut seit Wochen oder Monaten einen Klienten, der sich an der Schnittstelle zwischen Jugendhilfe- und Eingliederungshilfeleistungen bewegt. Sie sind wiederholt damit konfrontiert, dass weder der Jugendhilfeträger noch der Träger der Eingliederungshilfe bereit sind zu zahlen, weil beide meinen, der jeweils andere sei zuständig? Sie sind deswegen häufig über längere Zeiträume mit der Unsicherheit konfrontiert, wer die Leistung übernimmt bzw. ob überhaupt gezahlt wird?
Zuständigkeitskonflikte zwischen Jugendhilfe und Eingliederungshilfe sind seit Jahren gang und gäbe und haben die Rechtsprechung inzwischen in einer Vielzahl von Fällen beschäftigt. Die Problematik ungeklärter Zuständigkeit wird von den öffentlichen Trägern häufig auf die Einrichtungsträger abgewälzt, weil von diesen wie selbstverständlich erwartet wird, dass sie die bereits aufgenommen Klienten auch ohne Kostenzusage weiter betreuen.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit einer relativ einfachen Abfolge von verfahrensrechtlichen Schritten, aus dieser für den Einrichtungsträger nicht tragbaren Situation herauskommen und zu Ansprüchen gegen einen der Sozialleistungsträger gelangen.
Thematisiert werden:
- die Stellung der richtigen Anträge
- die richtigen Schritte zu raschen Abklärung von Zuständigkeiten
- die Einbeziehung der Klienten und von deren Sorgeberechtigten bzw. Betreuern in den Prozess der Zuständigkeitsklärung
- verwaltungsgerichtliche und sozialgerichtliche Eilverfahren
- sog. Vorleistungsregelungen
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Das Live-Webinar dauert ca. 80 Minuten, wobei im letzten Teil individuelle Fragen der Teilnehmenden beantwortet werden. Das Live-Webinar beginnt pünktlich um 16.00 Uhr und endet ca. um 17.20 Uhr.
Das Webinar richtet sich in erster Linie an Entscheider, pädagogische Leitungen und Finanzverantwortliche von Jugendhilfeeinrichtungen (ambulant, teilstationär, stationär) in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Das Webinar ist auch für Existenzgründer geeignet.
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