Viele Angestellte im Bereich der Freien Wohlfahrtspflege sowie des Öffentlichen Dienstes erhalten über eine Zusatzversorgungskasse eine zusätzliche Altersversorgung. Seit vielen Jahren erheben die Zusatzversorgungskassen sog. Sanierungsgelder als Sonderzahlung anlässlich der Systemumstellung auf kapitaldeckende Finanzierungssysteme. Die Sanierungsgelder sollten ursprünglich zur Finanzierung der durch die Systemumstellung entstandenen Deckungslücken dienen. Die Sanierungsgeldzahlungen waren lange Zeit umstritten und wurde von vielen Einrichtungsträgern infrage gestellt. Die Gerichte haben sich nun mit der Thematik befasst und eindeutige Urteile gefällt. So teilt etwa die Kirchliche Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen (KZVK), auf ihrer Website mit, dass durch das OLG Hamm in einer Grundsatzentscheidung gegen das Sanierungsgeld der Kasse entschieden wurde. Die Sanierungsgelderhebung wurde durch das OLG Hamm als rechtswidrig betrachtet und infolge dessen seien die Sanierungsgelder an die Einrichtungsträger zurückzuzahlen. Einige Zusatzversorgungskassen haben bereits Sanierungsgelder zurückerstattet, andere Kassen bereiten gerade eine Rückzahlung vor. Viele Träger erhalten somit Rückzahlungen in Millionenhöhe. Im Rahmen der durch die öffentlichen Träger zu zahlenden Leistungsentgelte wurden die Sanierungsgelder in Vergangenheit als entgeltrelevante Komponente finanziert.
Mittlerweile fordern erste Sozialhilfeträger und Träger der Öffentlichen Jugendhilfe eine Rückzahlung der Sanierungsgelder. Einige Öffentliche Träger verlangen eine vollumfängliche Rückzahlung, andere Öffentliche Träger erwarten eine Kompensation im Rahmen der anstehenden Entgeltverhandlungen.
Aufgrund der großen Unsicherheit und aufgrund vieler Nachfragen bieten wir Ihnen ein Live-Webinar zu diesem Thema an.
Teilnehmende eines IJOS-Live-Webinars besuchen eine Online-Schulung – bequem und zeitsparend direkt vom eigenen Schreibtisch aus. In unserem virtuellen Seminarraum sehen Sie den Bildschirm der Referierenden und verfolgen die Präsentation in Echtzeit. Durch die Chat-Funktion stehen Sie im direkten Kontakt mit der Seminarleitung und können Fragen stellen. Zur Teilnahme an einem IJOS-Live-Webinar benötigen Sie lediglich eine schnelle Internetverbindung, ein Mikrofon und einen Lautsprecher. Im Nachgang zum Live-Webinar erhalten Sie per E-Mail einen temporären Link zum Videostream. So können Sie sich 14 Tage lang das Webinar erneut ansehen. Unser Webinarsystem erlaubt zudem die Unterstützung von Mobilgeräten. Somit können Sie problemlos auch per iPhone, iPad oder Android-Geräten an unserem Live-Webinar teilnehmen.
Das Live-Webinar dauert ca. 60 Minuten, wobei im letzten Teil individuelle Fragen der Teilnehmenden beantwortet werden. Das Live-Webinar beginnt pünktlich um 16.00 Uhr und endet ca. um 17.00 Uhr.
Unser neues IJOS-Live-Webinar richtet sich an alle finanzierungsverantwortlichen Entscheider in Einrichtungen, die gegenüber dem Öffentlichen Träger sowie dem eigenen Aufsichtsgremium ein Maximum an persönlicher Absicherung erreichen möchten (z.B. Vermeidung des Vorwurfs grob fahrlässig gehandelt zu haben).
Webinare können Sie grundsätzlich direkt über den blauen Button bis einen Tag vor Beginn der Veranstaltung buchen. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Auswahl der Zahlungsmöglichkeit „Vorkasse“ Ihren Zugangscode zum Webinar erst nach Zahlungseingang automatisch erhalten. Sie sollten daher grundsätzlich 3 – 5 Werktage vor Webinarbeginn den Zahlungsvorgang auslösen.
Mitglieder des IJOS-Servicecenters können an allen Webinaren kostenfrei teilnehmen. Einen Gutscheincode zur Anmeldung erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail. Bitte setzen Sie sich mit uns unter 05401 – 40847 in Verbindung oder senden Sie ein E-Mail an seminare(at)ijos.net