Nach dem jüngsten Schiedsspruch der Schiedsstelle Jugendhilfe in Westfalen gibt es erste Reaktionen. Auf der Website des LWL weist die Servicestelle darauf hin, dass lt. Feststellung der Schiedsstelle eine dritte Unterschrift auf der Vereinbarungsniederschrift durch das Servicecenter Jugendhilfe beim LWL (bisher bei „Interessenvertretung“) zu unterbleiben hat. Erstaunlicherweise wird aber das Angebot an die Jugendämter in Sachen Interessenvertretung und Unterschriftsleistung weiterhin aufrecht erhalten. Verstehen Sie das? Ich nicht. Auch der Landschaftsverband Rheinland zeigt sich bislang unbeeindruckt. Nach wie vor wird das volle Serviceangebot in beiden Ausprägungen beworben. Mal sehen, wie die Sache weitergeht…
Servicecenter Jugendhilfe in NRW – Erste Reaktion auf Schiedsspruch

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