Stellungnahme zur Neuregelung der UMF-Finanzierung

Stellungnahme zur Neuregelung der UMF-Finanzierung. Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit veröffentlicht Stellungnahme zum Vorschlag der Ministerpräsidentenkonferenz.

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit veröffentlicht eine Stellungnahme zum Vorschlag der Ministerpräsidentenkonferenz, das Jugendwohnen gem. § 13 Absatz 3 SGB VIII neu zu regeln und minderjährige unbegleitete Geflüchtete zukünftig nur noch durch die Jugendsozialarbeit zu fördern.

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben mit Beschluss vom 28./29.10.2016 die Bundesregierung aufgefordert, im Dialog mit den Ländern, rechtliche Regelungen für die Betreuung von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen zu erarbeiten. Hierbei sollen die Steuerungsmöglichkeiten verbessert und die Kostendynamik begrenzt werden. Dabei soll auch die Leistungsart „Jugendwohnen“ bei den Vorschriften zur Jugendsozialarbeit explizit beschrieben werden. Die Länder BadenWürttemberg, Bayern, Hessen, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt fordern darüber hinaus, dass alle Hilfen grundsätzlich mit 18 Jahren enden sollen.

Die zentrale Aussage der Stellungnahme des Kooperationsverbundes lautet wie folgt: „Die Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII (und dazu zählt auch das Jugendwohnen nach § 13 Absatz 3 SGB VIII) leistet notwendige Beiträge zur Integration junger Geflüchteter – aber sie ist kein Ersatz für erzieherische Hilfen. Was wollen wir mit diesem Papier erreichen: Jugendsozialarbeit hat die Aufgabe, junge Menschen mit Förderbedarf – hierzu gehören zum Teil auch junge Geflüchtete – auf ihrem Weg in die Gesellschaft und in eine Ausbildung oder Beschäftigung umfassend zu unterstützen. Das Jugendwohnen stellt jungen Menschen während einer schulischen oder beruflichen Ausbildung Wohnraum mit sozialpädagogischer Begleitung zur Verfügung. Hier steht der erzieherische Bedarf des jungen Menschen nicht im Vordergrund.“

Hier finden Sie die vollständige Stellungnahme als PDF-Datei zum Download.

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