Vereinsgründung geht auch kompliziert

Vereinsgründung geht auch kompliziert. Neue Studie: Finanzämter schneiden schlecht ab und widersprechen sich. Einige Finanzämter scheinen überhaupt nicht zu wissen, wie geltenden Vorschriften bezüglich der Anerkennung gemeinnütziger Vereinssatzungen anzuwenden sind. 

Laut einer neuen Studie führt das Gemeinnützigkeitsrecht zu Rechtsunsicherheit für demokratisches Engagement. „Das ist der zentrale Befund einer breit angelegten repräsentativen Studie, mit der alle Finanzämter in Deutschland darauf überprüft wurden, ob sie das Gemeinnützigkeitsrecht gleichmäßig anwenden. Gleiche Satzungen wurden von etwa der Hälfte der Finanzämter als gemeinnützig anerkannt, von der anderen Hälfte nicht. Die Studie “Engagiert Euch – nicht?” wurde am 22. März in Berlin vorgestellt. Die Otto Brenner Stiftung hat die groß angelegte empirische Untersuchung finanziell unterstützt und deren Veröffentlichung durch das BBE ermöglicht.“

Für die Studie wurden drei Vereine konstruiert: „(…), die sich mit ihrer Arbeit politisch einmischen, um selbstlos die Allgemeinheit zu fördern. Deren Satzungen wurden an je ein Drittel der zuständigen Finanzämter geschickt – mit gleichlautenden Briefen und der Bitte, die Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu prüfen. 166 Antworten gingen ein, bevor das Bundesfinanzministerium auf die Studie aufmerksam wurde und Anweisung erteilte, nicht (mehr) zu antworten.“

Autor der Studie ist Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.. Die Durchführung der Untersuchung und die Veröffentlichung der Studie wurden von der Otto Brenner Stiftung gefördert.

Hier finden Sie die Studie „ENGAGIERT EUCH – NICHT? WIE DAS GEMEINNÜTZIGKEITSRECHT POLITISCHES ENGAGEMENT ERSCHWERT“ (PDF, 92 Seiten).

Einen Presseartikel der SZ zum Thema finden Sie hier.

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