Weihnachtsbeihilfe 2016

Der LVR empfiehlt, weiterhin, Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen eine Weihnachtsbeihilfe unverändert in Höhe von 35,00 € zu gewähren, wenn sie sich in Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII befinden,  in Heimerziehung oder einer sonstigen betreuten Wohnform gemäß § 34 SGB VIII sind,,eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gemäß § 35 SGB VIII erhalten, oder im Rahmen von Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII untergebracht sind. Somit wurde die Empfehlung zu den Weihnachtsbeihilfen im siebten Jahr unverändert auf das folgende Jahr übertragen.

Hier finden Sie das Rundschreiben des LVR als PDF-Datei.

Gemäß einer Studie (Research & Consulting GmbH ) aus dem Jahre 2014 gaben Eltern ca.  129 Euro pro Kind für Weihnachtsgeschenke aus – 70 Euro davon allein für Spielzeug. Je älter das Kind, desto mehr wird durchschnittlich für Weihnachtsgeschenke ausgegeben: Die Jüngsten (0 bis 2 Jahre) bekommen Geschenke im Gesamtwert von 77 Euro. Die 3- bis 5-Jährigen dürfen sich über Präsente in Höhe von 105 Euro freuen. Kinder der Altersgruppe 6 bis 8 erhalten voraussichtlich Geschenke im Wert von 121 Euro. Durchschnittlich 138 Euro planen Eltern für die 9- bis 12-Jährigen ein, doch das meiste Geld wird voraussichtlich für die über 12-Jährigen ausgegeben, nämlich im Schnitt 152 Euro.

Hier finden Sie weitere Ergebnisse der Studie.

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